Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Gesetzliche Pflicht & Chance zur Prävention
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.
Arbeitsschutz ist immer Chefsache
Die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten ist das höchste Gut. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 4, 5 ArbSchG) und der DGUV-Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln – auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit. Diese Vorschrift gilt bereits seit 2013 für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße.
Das Ziel ist klar: Gefährdungen vorausschauend erkennen und abstellen, bevor sie zur Gesundheitsgefahr werden. Verstöße gegen diese Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Doch wir sehen darin mehr als eine Pflicht: Es ist der erste Schritt zu gesünderen, leistungsfähigeren Mitarbeitern.
Sie haben die Wahl: Unsere Durchführungsmethoden
Wir führen die Analyse in Ihrem Unternehmen, Ihrer Verwaltung oder Organisation zuverlässig und kompetent durch. Dabei passen wir das Vorgehen an Ihre Bedürfnisse an:
Experteninterview
Arbeit in Gruppen bis zu 10 Personen (je Beschäftigtengruppe).
Mitarbeiterbefragung
Anonyme Erhebung mittels validierter Fragebögen.
Mitarbeiterbefragung
Anonyme Erhebung mittels digitaler Onlinefragebögen.
Unsere Leistungen
Der Ablauf unserer Unterstützung
- Vorbereitung: Sorgfältige Planung der Gefährdungsbeurteilung in Abstimmung mit Ihnen.
- Ermittlung: Durchführung mittels Experteninterview oder Fragebogen.
- Beurteilung: Fachliche Einschätzung der ermittelten Gefährdungen.
- Maßnahmenempfehlung: Entwicklung konkreter Vorschläge zur Verbesserung.
- Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen.
- Fortschreibung: Laufende Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.
- Dokumentation: Rechtssichere Erstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen.
- Zertifizierung: Übergabe eines Zertifikats nach erfolgreicher Durchführung und Ergebnispräsentation.
Dokumentationspflicht
Wir übernehmen für Sie die Dokumentationspflicht.
Sie erhalten von uns nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Unterlagen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung
Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.
Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden. Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.
Zertifikat
Nach erfolgreich durchgeführter Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und Ergebnispräsentation in Ihrem Unternehmen zertifizieren wir die erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ein entsprechendes Zertifikat wird überreicht.
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten – stressfrei.
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, welche Methode (Interview oder Fragebogen) am besten zu Ihrer Unternehmenskultur passt.