Impressum/Datenschutz Kontakt Startseite
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Erfolgsfaktor BGM 6 Schritte zum BGM DIN ISO 45001 EAP- Externe Mitarbeiterberatung Team Vorträge Wissenswertes Mitglied / Partner Zertifikate

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Gefährdungsbeurteilung = Gesetzliche Pflicht!

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

Arbeitsschutz ist immer Chefsache!

Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.

Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden.

Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz an.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Wir führen in Ihrem Unternehmen / Verwaltung / Organisation zuverlässig und kompetent die Gefährdungsbeurteilung durch!

Sie haben die Wahl!

1.) Experteninterview in Gruppen bis 10 Personen (je Beschäftigtengruppe)

2.) Mitarbeiterbefragung mittels Fragebogen

Unsere Leistungen

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermitteln der Gefährdungen (Experteninterview / Fragebogen)
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Empfehlung konkreter Maßnahmen
  • Überprüfen der der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation

Dokumentationspflicht

Wir übernehmen für Sie die Dokumentationspflicht.

Sie erhalten von uns nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Unterlagen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die

das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,

die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung

Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.

Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden. Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.

Zertifikat

Nach erfolgreich durchgeführter Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und Ergebnispräsentation in Ihrem Unternehmen zertifizieren wir die erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ein entsprechendes Zertifikat wird überreicht.