Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Gefährdungsbeurteilung = Gesetzliche Pflicht!
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.
Arbeitsschutz ist immer Chefsache!
Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.
Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden.
Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz an.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Wir führen in Ihrem Unternehmen / Verwaltung / Organisation zuverlässig und kompetent die Gefährdungsbeurteilung durch!
Sie haben die Wahl!
1.) Experteninterview in Gruppen bis 10 Personen (je Beschäftigtengruppe)
2.) Mitarbeiterbefragung mittels Fragebogen
Unsere Leistungen
- Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
- Ermitteln der Gefährdungen (Experteninterview / Fragebogen)
- Beurteilen der Gefährdungen
- Empfehlung konkreter Maßnahmen
- Überprüfen der der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation
Dokumentationspflicht
Wir übernehmen für Sie die Dokumentationspflicht.
Sie erhalten von uns nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Unterlagen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung
Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.
Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden. Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.
Zertifikat
Nach erfolgreich durchgeführter Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und Ergebnispräsentation in Ihrem Unternehmen zertifizieren wir die erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ein entsprechendes Zertifikat wird überreicht.